Alexander TODOR-KOSTIC 🎤 Grundrechtsblog ⚖️: post #3597 — TG.ME

🇫🇷 𝗞𝗜𝗡𝗗𝗘𝗥𝗦𝗖𝗛𝗨𝗧𝗭 𝗝𝗔 – 𝗦𝗧𝗔𝗔𝗧𝗟𝗜𝗖𝗛𝗘 𝗕𝗘𝗩𝗢𝗥𝗠𝗨𝗡𝗗𝗨𝗡𝗚 𝗡𝗘𝗜𝗡 ⚖️‼️

➡️ Eine bemerkenswerte grundrechtliche Entscheidung aus Frankreich: Der Conseil constitutionnel hat mit Entscheidung Nr. 2026-911 DC vom 14. August 2026 das vom Parlament beschlossene generelle Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige aufgehoben. Ausgangspunkt seiner Prüfung ist Art. 11 der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 und damit die Freiheit der Kommunikation und Meinungsäußerung. Der Verfassungsrat anerkennt ausdrücklich den Schutz von Minderjährigen als legitimes verfassungsrechtliches Ziel, welches aber nicht jeden Eingriff rechtfertigt. Das pauschale Verbot stelle einen „unverhältnismäßigen Eingriff“ in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit dar. Besonders wesentlich: Es könne sogar Online-Dienste erfassen, „bei denen die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Minderjährigen nicht nachgewiesen sind“.

➡️ Genau hier liegt der grundrechtliche Kern: Ein legitimes Ziel ersetzt niemals die Verhältnismäßigkeitsprüfung. Ein Staat darf Kinder vor nachweisbaren Gefahren schützen, aber er darf deswegen nicht unterschiedslos den Zugang zu einem wesentlichen Raum moderner Information und Kommunikation sperren. Ein generelles Verbot differenziert weder ausreichend nach dem konkreten Gefahrenpotenzial eines Dienstes noch nach der tatsächlichen Situation des Minderjährigen. Und vor allem darf man nicht vergessen: Pflege und Erziehung Minderjähriger liegen in einer freiheitlichen Gesellschaft zunächst in der Verantwortung der Eltern und staatlicher Schutz sollte diese Verantwortung nur selektiv ergänzen und nicht pauschal ersetzen. Ein Prinzip, das vor allem seit Corona zunehmend in Vergessenheit geriet.

➡️ Die vorliegende Entscheidung aus Frankreich ist in ihrer Tragweite auch für Österreich von höchster Aktualität, weil hier ebenfalls ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige erwogen wird. Soziale Medien sind längst nicht nur TikTok-Tänze und Zeitvertreib, sondern auch zentrale Räume der Information, Meinungsbildung und gesellschaftlichen Kommunikation. Wer den Zugang dazu staatlich kontrolliert, kontrolliert zwangsläufig auch den Zugang zu Informationen und freien Meinungen. Angesichts der in den letzten Jahren bekannt gewordenen Zensurbestrebungen, die vor allem unter der Etikette "Fake-News" immer intensiver - vor allem in Schulen - eingesetzt werden, ist die Schaffung einer technische Infrastruktur zur flächendeckenden Alters- und Zugangskontrolle jedenfalls bedenklich, die weit über echten Kinderschutz hinausreicht.

👉 Kinderschutz: JA. Medienkompetenz: unbedingt. Elternverantwortung: selbstverständlich. Staatliche Bevormundung und Zugangskontrolle: NEIN. Wer unter dem Etikett des Kinderschutzes eine Infrastruktur schafft, mit der der Zugang zu digitalen Informations- und Kommunikationsräumen kontrolliert werden kann, überschreitet eine gefährliche Grenze. Der Staat soll Kinder vor konkreten Gefahren schützen – aber nicht vor Informationen und Meinungen, die er oder staatlich legitimierte „Faktenchecker“ für unerwünscht halten. Die französische Entscheidung ist daher ein wichtiges Stoppsignal: Freiheit braucht keine staatlichen Wahrheitswächter, sondern mündige Bürger und verantwortungsbewusste Eltern!

https://report24.news/macrons-social-media-verbot-faellt-verfassungsrat-stoppt-digitale-alterskontrolle-fuer-alle/?
Report24
Macrons Social-Media-Verbot fällt: Verfassungsrat stoppt digitale Alterskontrolle für alle
Frankreichs Verfassungsrat hat Emmanuel Macrons Social-Media-Verbot für Unter-15-Jährige kassiert. Vorerst zumindest.
👍101👏37❤11🤣5❤‍🔥1🙏1
August 17, 2026 3.3K 14 34