Nein zum Marionettendasein – Ja zum föderalen Fundament
Wer die Schweiz institutionell an Brüssel bindet, ohne Volk und Stände gleichermassen zu fragen, hebt das Gleichgewicht auf, das unseren Bundesstaat seit 1848 trägt.
Neutralität ist kein Rückzug aus der Welt. Sie ist der Entschluss, niemandes Vorposten zu werden. Ein Land, das seine Gesetze selbst gibt, seine Richter selbst beruft und seine Grenzen selbst bestimmt, bleibt handlungsfähig. Ein Land, das fremdes Recht dynamisch übernimmt und fremde Gerichte über sich anerkennt, gibt Stück für Stück genau diese Freiheit preis. Darum gehört die Neutralität nicht an den Rand dieser Debatte. Sie steht in ihrem Zentrum.
Was hinter dem Vertragspaket wirklich steckt
Die neuen Abkommen mit der EU sind kein blosses Update der Bilateralen. Sie verpflichten die Schweiz in zentralen Bereichen zur dynamischen Übernahme von EU-Recht. Wer nicht folgt, riskiert Ausgleichsmassnahmen. Bei Streitfällen entscheidet letztlich das Gericht der Gegenpartei. Das berührt den Zuwanderungsartikel der Bundesverfassung, die Personenfreizügigkeit, den Strommarkt, die Gesundheitspolitik und das Lebensmittelrecht. Mehrere Staatsrechtler, darunter Andreas Glaser und alt Bundesrichter Hansjörg Seiler, sehen darin nicht nur völkerrechtliche Verträge, sondern Eingriffe von Verfassungsrang. Eine Verfassung ändert man in der Schweiz nicht mit einem einfachen Volksmehr. Man ändert sie mit Volk und Ständen.
Genau das will der Bundesrat vermeiden. Er unterstellt das Paket dem fakultativen Referendum. Das heisst: Erst müssen Gegner Unterschriften sammeln, dann reicht die Mehrheit der Stimmenden. Die Kantone bleiben aussen vor. Aussenminister Cassis hat selbst eingeräumt, dass dabei auch politisch-taktische Gründe mitspielten. Die Hürde soll tief bleiben, damit das Paket eine Chance hat.
Warum das Ständemehr hier nicht verhandelbar ist
Das Ständemehr ist kein Relikt und keine Marotte der Kleinkantone. Es schützt die ländlichen und kleineren Stände davor, von den bevölkerungsstarken Zentren überstimmt zu werden. Ein Ja aus Zürich oder Genf wiegt zahlenmässig schwer. Ein Nein aus Uri, Appenzell Innerrhoden oder dem Tessin zählt im Ständemehr trotzdem. Genau dieser Ausgleich macht den Bundesstaat aus. Ein Vertrag, der Zuwanderung erleichtert, recht dynamisch nachzieht und fremde Richter einsetzt, greift in die Selbstbestimmung der Kantone ein. Wer ihn ohne ihre Zustimmung durchsetzt, degradiert sie zur Kulisse.
Die Vernehmlassung hat das bestätigt. Eine Mehrheit der Kantone, Parteien und Verbände wollte das obligatorische Referendum. Eine aktuelle Umfrage zeigt denselben Wunsch in der Bevölkerung. Trotzdem wird diese Haltung in Bern kleingeredet. Man tut so, als ginge es nur um ein verfahrenstechnisches Detail. In Wahrheit geht es um die Frage, ob die Schweiz ihre eigene Verfassung noch ernst nimmt, wenn sie ihr widersprechende Verträge abschliesst.
Was auf dem Spiel steht
Direkte Demokratie lebt davon, dass das Volk in wesentlichen Fragen das letzte Wort hat. Föderalismus lebt davon, dass die Stände nicht nur dekorativ mitlaufen. Beides wird relativiert, wenn EU-Recht künftig automatisch nachgezogen wird und Bern vollzieht, was Brüssel vorgibt. Dann entscheidet nicht mehr der Souverän über den Charakter des Landes, sondern ein Vertragswerk, das sich selbst fortschreibt. Die Volksrechte bleiben formal bestehen, verlieren aber in den entscheidenden Bereichen an Substanz.
Entweder bleibt die Schweiz Herrin ihrer Verfassung und ihrer Kantone, oder sie lässt sich an Fäden ziehen. Dazwischen gibt es keinen ehrlichen Mittelweg. Wer Ja zum Ständemehr sagt, sagt Ja zu dem Staat, den wir kennen. Wer Nein zum Unterwerfungsvertrag sagt, verhindert, dass dieser Staat zur abhängigen Marionette wird.
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6September 16, 2026 461 6