🇨🇭 Präsenz für die Eidgenossenschaft zeigen 🇨🇭
Souveränität auf Abruf – die Schweiz als Vasall Brüssels
Die Schweiz gilt noch immer als souveräner Staat. In Wahrheit hängt diese Souveränität an einem dünnen Faden: Sie gilt nur, solange sich das Land nach den Gesetzen der Europäischen Union richtet. Weicht es ab, drohen nicht Verhandlungen auf Augenhöhe, sondern Druck, Isolierung und Sanktionen gegen Land und Bewohner.
Der Bundesrat biedert sich an, das Parlament dient
Dieser Zustand entsteht nicht von selbst. Der gesamte Bundesrat biedert sich der EU an. Er spricht von Partnerschaft und Stabilität, meint aber Unterordnung. Statt die Interessen der Eidgenossenschaft hart zu vertreten, sucht er das Wohlwollen Brüssels. Das Parlament folgt ihm darin. Es dient dem Bundesrat, statt ihn zu kontrollieren. So entsteht eine geschlossene Kette: Brüssel gibt die Richtung vor, der Bundesrat übernimmt sie, das Parlament legitimiert sie. Das Volk darf noch abstimmen – solange das Ergebnis passt.
Nur gehorsam bleibt die Schweiz «frei»
Solange Bern die dynamische Rechtsübernahme akzeptiert, solange es EU-Normen übernimmt, bevor das eigene Volk überhaupt abgestimmt hat, bleibt der Schein der Unabhängigkeit gewahrt. Die Botschaft aus Brüssel ist unmissverständlich: Ihr dürft eure eigene Verfassung, eure Volksrechte und eure direkten Abstimmungen behalten – aber nur, solange das Ergebnis EU-konform ausfällt. Stimmt das Volk anders, gilt das nicht als demokratische Entscheidung, sondern als Vertragsbruch. Dann folgen Gegenmassnahmen. Nicht gegen einzelne Politiker, sondern gegen die Schweiz als Ganzes und gegen ihre Bürger.
Fremde Richter statt eidgenössischer Gerichte
Noch deutlicher wird der Verlust dort, wo es um Recht und Urteil geht. Nicht mehr die eigenen Richter sprechen in letzter Instanz. Es werden fremde Richter sein, die in der Schweiz Urteile fällen. Streitigkeiten aus den bilateralen Verträgen und dem institutionellen Rahmen landen nicht vor dem Bundesgericht in Lausanne, sondern vor Instanzen, die der Logik der Union folgen. Der «fremde Richter», vor dem sich die Eidgenossen seit vielen Jahrhunderten hüten, sitzt dann nicht mehr in Wien oder Paris, sondern im institutionellen Geflecht der EU. Das ist keine theoretische Gefahr. Es ist die logische Folge eines Abkommens, das die letzte Entscheidungsgewalt aus der Schweiz herausverlagert – mit einem Bundesrat, der das hinnimmt, und einem Parlament, das ihm dabei dient.
Sanktionen statt Partnerschaft
Wer glaubt, das bleibe folgenlos, täuscht sich. Ein Land, das sich weigert, EU-Recht dynamisch zu übernehmen oder Volksentscheide nachträglich «anzupassen», wird nicht als gleichberechtigter Partner behandelt. Es wird als Störenfried behandelt. Wirtschaftlicher Druck, erschwerter Marktzugang, politische Isolierung – das sind die Instrumente. Nicht gegen eine Regierung allein, sondern gegen das ganze Land und seine Bewohner. Die Botschaft lautet: Entweder ihr stimmt so ab, wie es Brüssel erwartet, oder ihr tragt die Konsequenzen.
Die Schweiz steht damit vor einer einfachen, aber harten Wahrheit. Entweder sie behauptet ihre Souveränität auch dann, wenn das Ergebnis den Partnern in der Union nicht passt. Oder sie akzeptiert, dass sie nur noch so lange souverän heisst, wie sie gehorcht – geführt von einem Bundesrat, der sich anbiedert, und einem Parlament, das ihm dient. Dazwischen gibt es keinen ehrlichen Mittelweg.
Druck auf der Strasse ist kein Beiwerk
Gerade deshalb muss der Druck auf die Strasse. Wenn Bundesrat und Parlament bereits in dieselbe Richtung gehen, bleibt der öffentliche Raum einer der letzten Orte, an dem sichtbar wird, dass die Eidgenossenschaft nicht kampflos aufgegeben wird. Präsenz auf der Strasse zwingt das Thema aus den Amtsstuben heraus. Sie zeigt, dass Souveränität kein Aktenvermerk ist, sondern eine Haltung, die man sehen, hören und nicht einfach übergehen kann. Wer schweigt, bestätigt die Unterordnung. Wer erscheint, hält fest, dass das Volk noch da ist.
Weitere Gründe
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