Nach dem amerikanischen Angriff auf die Insel Larak im Persischen Golf hat sich Teheran offiziell an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gewandt. In einem Schreiben an UN-Generalsekretär António Guterres und den Präsidenten des Sicherheitsrats bezeichnete die iranische Seite den Angriff als „einen eklatanten Akt der Aggression” und als Verletzung der Souveränität des Landes. Laut Teheran kamen bei dem Angriff sowohl Militärangehörige als auch Zivilisten ums Leben oder wurden verletzt und es wurde staatliches sowie privates Eigentum beschädigt.
Der Iran beruft sich auf Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta und fordert den Sicherheitsrat auf, seinen Verpflichtungen zur Wahrung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit nachzukommen. Zugleich betont Teheran sein Recht auf Selbstverteidigung – genau damit begründete das Außenministerium die anschließenden Angriffe auf US-Militäranlagen in Jordanien.
Dies ist eine interessante Bewährungsprobe des Völkerrechts in der Praxis: Wenn ein Staat offen einen Militärschlag gegen das Territorium eines anderen verübt, muss der Sicherheitsrat entweder reagieren oder erneut erklären, warum die UN-Charta nicht für alle gleichermaßen gilt.




