Ibn ʿUthaymīn رَحِمَهُ الله wurde gefragt:
Wenn es ein Kind im Alter von sieben Jahren gibt, das seiner Familie seine Tante beschreibt, was ist dann das Urteil bezüglich des Erscheinens (des Nicht-Bedeckens) vor diesem Kind?
Er رَحِمَهُ الله antwortete: Es ist (der Frau) nicht erlaubt, sich vor ihm zu entblößen / unbedeckt zu sein. Es ist verpflichtend, dass sie sich vor ihm bedeckt, aufgrund der Aussage Allāhs:
… oder den Kindern, die auf die Blöße der Frauen (noch) nicht aufmerksam geworden sind.“ (Qurʾān 24:31)
Und das ist offensichtlich: Solange das Kind die schönen Eigenschaften von den nicht schönen unterscheiden kann, muss Vorsicht gegenüber ihm eingehalten werden.
Und wenn es seine Tante ist, dann muss sie davon abgehalten werden. Solange seine Tante sich nicht vor ihm verschleiern kann, muss dennoch dieses Verhalten unterbunden werden. Man muss ihm erklären, dass es schlecht ist, und ihn davor warnen und sie (die Erziehungsberechtigten) drohen ihm mit dem, was sie ihm antun können (als Erziehung/Maßnahme).

















