Das Bundesverfassungsgericht hat mir gestern mitgeteilt, dass es die Verfassungsbeschwerde meines Mandanten C. J. Hopkins gegen den Schuldspruch wegen zweier Tweets aus 2022 nicht zur Entscheidung annimmt.
Durch seine Weigerung hat das Bundesverfassungsgericht m.E. seinen Willen dokumentiert, an der beobachtbar willkürlichen Rechtsanwendungspraxis zu §§ 86, 86a StGB grundsätzlich nichts zu ändern.
Eine weitere Verfassungsbeschwerde wegen der Hausdurchsuchung bei Hopkins im Herbst 2025 ist noch anhängig.
Lesen Sie hier, was mein Mandant selbst schreibt:
https://cjhopkins.substack.com/p/how-i-learned-to-stop-worrying-and (X🔗) @RA_Friede

Substack
How I Learned to Stop Worrying and Love the New Normal Reich
So the German Supreme Court has ruled on my case.
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1June 11, 2026 13.5K 111