Rechtsanwalt Wilfried Schmitz kommt in diesem wieder einmal hervorragenden Interview von Sophia-Maria Antonulas leider zu dem gleichen Schluss wie ich: Die Opfer der genetischen "Impfstoffe" werden strafrechtlich wohl keine Aussicht auf Erfolg haben. Ich erlaube mir aber dennoch eine Anmerkung:
2021 habe ich eine sehr umfangreiche Strafanzeige gegen Ärzte, Lehrer und Schulleiter geschrieben. Allein der Anzeigentext ohne die zahlreichen Anlagen umfasste 21 Seiten. Im Kern ging es um die mangelnde Aufklärung. Aber die Strafanzeige ging weit darüber hinaus und spannte einen großen Bogen. Die Einstellungen kamen teils postwendend und mit Formulierungen, die man vorher unter Juristen nicht gewohnt war - besp. "Schwurbelei". Was ich damals vorgetragen hatte, könnte man heute genau so wieder zur Anzeige bringen, was im Übrigen auch die Behauptung widerlegt, dass man das damals nicht wissen konnte. Doch! Man kann es sogar nachlesen. Mir wurde damals aber klar, dass kaum jemand, der das offizielle Narrativ glaubt oder glauben muss, Ausführungen zum Nürnberger Kodex oder zur Qualifikation als Mord folgen würde.
Wir haben dann in Kooperation mit Sucharit Bhakdi eine 3-seitige Strafanzeige entworfen, die sich lediglich auf den Kern, die unzureichende Aufklärung, konzentriert. Erstens weil ich dachte, dass müsse doch wirklich jeder Jurist nachvollziehen können. Vereinfacht: Pieks ohne zureichende Aufklärung ist Körperverletzung mangels wirksamer Einwilligung. Auf Schäden kommt es zunächst nicht an. Die Hoffnung war: Wenn es eine Welle von Strafanzeigen gibt und jeder Staatsanwalt 50-100 Fälle lesen muss, in denen die unzureichende Aufklärung beschrieben wird, kommen vielleicht Zweifel, weil sich dies auch mit der eigenen Erfahrung deckt. Zudem hätte es bei dieser Streuwirkung vielleicht auch jemanden erreichen können, der sagt, dass ihm die Karriere nun egal ist, weil er selbst oder seine Frau einen Impfschaden erlitten hat.
Es kam zwar nicht zur Welle und hatte deshalb auch nicht die Chance, den erhofften Effekt unter Beweis zu stellen, aber ich erinnere mich daran, dass der Kollege Schmitz die Vorgehensweise kritisierte, weil man das alles ja vollumfassend - quasi in einem Buch - darlegen müsse und nicht auf 3 Seiten (mein Kollege Dr. Josef Hingerl hat übrigens in einer weiteren Version Beate Bahners Buch als Anlage mitgeschickt). Nun stellt Wilfried Schmitz ernüchternd fest, dass kein Staatsanwalt seinen Vortrag überhaupt zu lesen scheint. Das bestätigt leider meine Theorie. Wenn es einen Ermittlungseifer gäbe, den es angesichts dieses gigantischen Verbrechens auch geben müsste, würde 1 Seite reichen, wenn sie denn überhaupt nötig wäre. Viele Schäden sind bekannt - bis hin zu Todesfällen. In einem Rechtsstaat müsste ermittelt werden. Wir ziehen da leider die gleichen Schlussfolgerungen. Für die Opfer tut es mir unendlich leid. Für alles, was uns bevorsteht, bedeutet das nichts Gutes.
https://transition-news.org/impfschaden-von-behorden-und-gerichten-ignoriert