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Matthias Helferich wehrte sich gerichtlich gegen die einstweilige Verfügung und so kam es gestern zu einem sechsstündigen Prozess vor dem Landgericht Essen. Die Hauptfrage: Hat Knuth Meyer-Soltau seinen Fraktionskollegen Matthias Helferich beschimpft? Und dann wurde es spannend:
Meyer-Soltau bestritt gar nicht erst, die Worte: „Halt die Fresse, Du dummes Arschloch!“ gesagt zu haben. Jedoch behauptete der Bochumer Rechtsanwalt allen Ernstes, er habe diese Worte als „spontane und emotionale Selbstansprache“ ausgesprochen.
Knuth Meyer-Soltau wollte dem Gericht ernsthaft weißmachen, er habe in der hitzigen Situation die Worte „Halt die Fresse, Du dummes Arschloch!“ nicht gegen Matthias Helferich gerichtet, sondern gegen sich selbst. Eine Schutzbehauptung, die auch die von Meyer-Soltau benannten sieben Zeugen nicht glaubhafter machen konnten.
Nachdem die Richter mehrfach versucht hatten, Meyer-Soltau zur Rücknahme seiner Klage zu bringen, erging in der Nacht das Urteil:
Matthias Helferich hat gewonnen, Knuth Meyer-Soltau hat gelogen.
Letzterer muss nun die Prozesskosten tragen und sich wohl demnächst wegen des Vorwurfs der Beleidigung strafrechtlich verantworten. Doch das dürfte noch sein geringstes Problem sein.
Erinnern wir uns: Um die einstweilige Verfügung gegen Helferich zu erlangen, hatte Meyer-Soltau zuvor gegenüber dem Gericht eidesstattlich versichert, er habe Helferich nicht beschimpft. Diese Versicherung dürfte sich spätestens mit dem gestrigen Urteil als falsch herausgestellt haben.
Bei der falschen Versicherung an Eides Statt handelt es sich nicht um eine Lappalie, sondern um eine Straftat (§ 156 StGB). Zusätzlich steht wegen des Strafantrags Meyer-Soltaus der Vorwurf der ebenfalls strafbaren falschen Verdächtigung (§ 164 StgB) im Raum.
Fassen wir noch mal zusammen: Der Rechtsanwalt Knuth Meyer-Soltau hat Matthias Helferich beschimpft, dann unter falschen Behauptungen angezeigt, dann unter Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung eine einstweilige Verfügung erwirkt und wollte somit den Rechtsstaat für seine eigenen widrigen Zwecke zum Schaden von Helferich missbrauchen.
Jemand, der so verlogen gegen Partei- und Fraktionskollegen vorgeht hat im Landesvorstand, im Bundestag, in der Partei und im Anwaltsberuf nichts verloren.
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1September 4, 2026 832 22