Unser Anliegen ist daher nicht ein Angriff auf die ordentliche Gerichtsbarkeit oder auf einzelne Richter.
Wir stellen vielmehr die Frage, wie sichergestellt wird, dass Menschenrechte, Verfassungsrecht, richterliche Unabhängigkeit und ein tatsächlich wirksamer Rechtsschutz in jedem einzelnen Verfahren gewährleistet sind.
Denn genau daran muss sich ein Rechtstaat messen lassen.
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8September 6, 2026 431 10