Zur Info: Die einzige Legitimation der Gerichte und Richter ist es… — Staats Simulation Schweiz — TG.ME

Zur Info:
Die einzige Legitimation der Gerichte und Richter ist es, den Menschen vor Behördenwillkür zu schützen und eine unabhängige, faire und rechtsstaatliche Entscheidung zu gewährleisten.
Aber was passiert gerade?
Es stellen sich für uns zunehmend Fragen dazu, wie die Gerichte ihre Kontroll- und Schutzfunktion gegenüber Behörden in der Praxis wahrnehmen.

‼️ Wurden die Staatsgerichte im Zuge der Privatisierung selbst zu einer Behörde umgewandelt? Sie bezeichnen sich ja jetzt Justizbehörde.

Wir fragen uns, ob es hierfür überhaupt eine rechtliche Grundlage gibt und wie eine solche Veränderung mit der richterlichen Unabhängigkeit und der Gewaltenteilung vereinbar ist.

🤔 Wenn staatliche Stellen und Gerichte in bestimmten Bereichen eng miteinander verbunden sind, stellt sich die Frage, wie wirksam die notwendige unabhängige Kontrolle gewährleistet wird.
Haben sich die von der Politik abhängigen Richter – insbesondere vor dem Hintergrund der immer wieder diskutierten Frage nach der tatsächlichen Gewaltenteilung – möglicherweise zu sehr an die Anwendung des bestehenden politischen Rechtssystems gebunden, anstatt die höherrangigen Rechtsnormen umfassend zu berücksichtigen?
Das hat sich auch in einem Gespräch mit einem Richter des Bezirksgericht für uns sehr deutlich dargestellt.
Obwohl wir ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass die EMRK etc. Verfassungsrang hat, sagte er lediglich: „Ich kenne die EMRK.“
Auf die Frage, warum diese im vorliegenden Fall nicht berücksichtigt werde, antwortete er, dass sie in diesem konkreten Fall nicht relevant sei. Möglicherweise wurde hierbei auch Handelsrecht angewendet.

Für uns stellt sich deshalb die entscheidende Frage, weshalb die EMRK und die darin garantierten Rechte in diesem Verfahren keine maßgebliche Rolle spielen sollen. Auch ein Bezirksgericht ist bei seiner Rechtsprechung an die geltenden höherrangigen Rechtsnormen und die Menschenrechte gebunden.

Hier geht es uns ausdrücklich nicht darum, einem einzelnen Richter eine bestimmte Absicht zu unterstellen. Vielmehr möchten wir nachvollziehen können, auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage entschieden wurde und weshalb bestimmte menschenrechtliche Bestimmungen im konkreten Verfahren als nicht relevant angesehen wurden.

Zuerst entsteht ein erheblicher Schaden und anschließend wird darauf verwiesen, dass noch sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft werden können.
UNFASSBAR.
Unfassbar ist für uns insbesondere die Frage, ob ein effektiver Rechtsschutz tatsächlich gewährleistet ist, wenn ein Betroffener erhebliche finanzielle Mittel aufbringen muss, um seine Rechte über mehrere Instanzen durchsetzen zu können.
Denn der Zugang zu einem unabhängigen und fairen Gericht darf nicht lediglich theoretisch bestehen. Rechtsschutz muss auch praktisch wirksam und für den Einzelnen erreichbar sein.

Der EGMR hat sich wiederholt mit dem Recht auf Zugang zu einem Gericht und dem Erfordernis eines wirksamen Rechtsschutzes beschäftigt. Daraus ergibt sich für uns die Frage, wie ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden kann, wenn die mit einem Verfahren verbundenen Kosten für einen Betroffenen faktisch unüberwindbar sind.
Denn ohne wirksamen Rechtsschutz gibt es letztlich auch keine ausreichende Rechtssicherheit.
Auch stellt sich die Frage, welche Bedeutung in diesem Zusammenhang dem Grundsatz zukommt, dass im Strafverfahren Zweifel zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen sind, soweit ein solcher Grundsatz im konkreten Verfahren überhaupt einschlägig ist.

Noch etwas:
Lassen sich die BG-Richter durch undurchschaubare Vertragsstrukturen von Genossenschaften möglicherweise vor besondere rechtliche Herausforderungen stellen?
Gerade bei komplexen Vertrags- und Organisationsstrukturen sollte aus unserer Sicht nachvollziehbar sein, welche Rechtsgrundlagen angewendet werden, welche Vertragsverhältnisse tatsächlich bestehen und welche Rechte der betroffenen Personen daraus entstehen.
September 6, 2026 405 13