Vor 𝟕𝟗 𝐉𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧 𝐚𝐦 𝟐𝟎. 𝐀𝐮𝐠𝐮𝐬𝐭 𝟏𝟗𝟒𝟕
wurde der NÜRNBERGER KODEX
verkündet !!!
Der NÜRNBERGER KODEX
legte zehn ethische Grundsätze fest – allen voran:
● Jeder Eingriff am Menschen bedarf der freiwilligen und informierten Zustimmung.
● Unnötiges körperliches und seelisches Leid ist zu vermeiden.
● Das Risiko darf die humanitäre Bedeutung nicht übersteigen.
Der BGH,
Bundesgerichtshof in Leipzig
hat nun, im August des Jahres 2026,
die Revision von Dr. Wolfgang Urmetzer weitgehend abgewiesen.
Der Nürnberger Arzt,
der seit dem Jahr 2020 Maskenatteste ausgestellt hatte,
ist mit diesem Urteil nun von einem DEUTSCHEN Gericht im Jahr 2026
in 14 Fällen rechtskräftig verurteilt.
Frühere Freisprüche des Landgerichts Nürnberg-Fürth wurden aufgehoben.
Diese Fälle müssen erneut verhandelt werden.
𝐃𝐞𝐫 𝐖𝐢𝐝𝐞𝐫𝐬𝐩𝐫𝐮𝐜𝐡 𝐛𝐥𝐞𝐢𝐛𝐭 𝐞𝐤𝐥𝐚𝐭𝐚𝐧𝐭:
Während die Arbeitsschutzvorschriften
das längere Tragen von FFP2-Masken klar als Belastung einstufen,
und daher auf maximal 75 Minuten mit anschließender Erholungspause begrenzen,
wobei diese Masken also überhaupt AUSSCHLIESSLICH als Staub-Schutz - Masken im Arbeit's-Schutz zugelassen sind
wurden der Bevölkerung,
über Jahre hinweg,
stundenlange, durchgehende Maskenpflichten dieser Masken auferlegt
ohne dabei wenigstens die im Arbeitsschutz vorgeschriebenen Schutzvorkehrungen, Pausen
und die individuellen VORRAUSSETZUNGEN zu prüfen.
Und trotzdem wird ein Arzt verurteilt,
𝐝𝐞𝐫 𝐬𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐏𝐚𝐭𝐢𝐞𝐧𝐭𝐞𝐧 𝐯𝐨𝐫 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞𝐧 𝐌𝐚ß𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞𝐧 𝐛𝐞𝐰𝐚𝐡𝐫𝐞𝐧 𝐰𝐨𝐥𝐥𝐭𝐞,
und insbesondere KINDER
vor SCHADEN durch
𝐌𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧𝐯𝐞𝐫𝐬𝐮𝐜𝐡𝐞 𝐦𝐢𝐭 𝐌𝐚𝐬𝐤𝐞𝐧
SCHÜTZTE
während die Tragweite des
NÜRNBERGER CODEX
dabei unbeachtet bleibt
𝐮𝐧𝐝 𝐝𝐢𝐞 𝐩𝐨𝐥𝐢𝐭𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐚𝐧𝐭𝐰𝐨𝐫𝐭𝐮𝐧𝐠
für die Quälerei durch
𝐝𝐢𝐞 𝐌𝐚𝐬𝐤𝐞𝐧𝐩𝐟𝐥𝐢𝐜𝐡𝐭
𝐛𝐢𝐬 𝐡𝐞𝐮𝐭𝐞 𝐮𝐧𝐚𝐮𝐟𝐠𝐞𝐚𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐞𝐭. ‼️
( Auszug )
𝑺𝒕𝒆𝒍𝒍𝒖𝒏𝒈𝒏𝒂𝒉𝒎𝒆
𝒗𝒐𝒏 𝑫𝒓. 𝑾𝒐𝒍𝒇𝒈𝒂𝒏𝒈 𝑼𝒓𝒎𝒆𝒕𝒛𝒆𝒓
𝒂𝒎 𝒈𝒆𝒔𝒕𝒓𝒊𝒈𝒆𝒏 𝑨𝒃𝒆𝒏𝒅 𝒏𝒂𝒄𝒉 𝒅𝒆𝒓 𝑼𝒓𝒕𝒆𝒊𝒍𝒔𝒗𝒆𝒓𝒌𝒖𝒏𝒅𝒖𝒏𝒈:
„Ihr Lieben,
mit einem kleinen Abstand zum Erlebten, aber die Wogen sind bei Weitem noch nicht geglättet,
möchte ich – bevor ich mir etwas Ruhe und Erholung gönne – noch folgende Stellungnahme abgeben:
Die Richter am BGH in Leipzig hätten heute die gute Gelegenheit gehabt, den massiven Vertrauensverlust in den Rechtsstaat und die Justiz zu korrigieren,
wenn sie sich an Wahrheit und Gerechtigkeit orientiert
sowie relevante juristische Fakten berücksichtigt hätten.
Hätten, hätten, hätten!
Was ist geschehen?
Es wurde ein Urteil gesprochen, das vermutlich in großen Teilen als Entwurf bereits vor der Verhandlung geschrieben war.
Die von meinen beiden Anwälten vorgetragenen, hervorragenden, juristisch relevanten Gesichtspunkte fanden dabei keinerlei Berücksichtigung.
Beide Verteidiger waren sehr erstaunt,
dass es heute überhaupt zu einem Urteilsspruch kam.
Das heute verkündete Urteil am BGH ist an Bösartigkeit kaum zu überbieten:
Die Anzahl der primär verurteilten Fälle wurde zwar
von 26 auf 14 reduziert.
Wer jetzt jedoch meint, daß
dann auch das Strafmaß reduziert wurde, täuscht sich:
15.000 Euro Strafe plus Gerichtskosten
zunächst für 26 Fälle
und das gleiche Strafmaß
jetzt für 14 Fälle.
Schon mathematisch fällt es schwer, das nachzuvollziehen.
Der erste, in meinen Augen, bewußte Nadelstich ... "
Anmerkung:
Die Stellungnahme
von Dr. Wolfgang Urmetzer wurde hier aus Platzgründen gekürzt.
Die VOLLSTÄNDIGE Stellungnahme
ist als nachfolgender Text-Block hier unten angehängt.
Quelle
www.aerzte-stehen-auf.de