Dr. Walter Weber ist Internist mit dem Schwerpunkt Onkologie aus Hamburg und Mitbegründer der Initiative „Ärzte für Aufklärung“.
Während der Corona-Zeit stellte er Bescheinigungen zur Befreiung von der Maskenpflicht aus. Das Landgericht Hamburg sah es als erwiesen an, dass in 57 Fällen die für den Inhalt der Atteste erforderliche ärztliche Untersuchung gefehlt habe. Teilweise soll der Kontakt nur telefonisch oder per E-Mail erfolgt sein.
Was folgte:
🔷 zwei Durchsuchungen seines Wohnhauses und seiner dortigen Praxis
🔷 Beschlagnahmung elektronischer Geräte
🔷 Anklage im Juni 2022
🔷 27 Verhandlungstage vor dem Landgericht Hamburg
🔷 1 Jahr und 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung
🔷 drei Jahre lang keine Ausstellung von Maskenattesten
Weber berichtet, bei der ersten Durchsuchung erschienen zahlreiche bewaffnete Polizeibeamte und durchsuchten das gesamte Gebäude.
Am 9. Dezember 2024 verurteilte ihn das Landgericht Hamburg wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert und legte Revision ein. Das Gericht begründete die Verurteilung damit, dass ein ärztliches Attest mit einer gesundheitlichen Aussage nicht ohne die dafür notwendige Untersuchung ausgestellt werden dürfe.
„Ich bin Mediziner, ich musste es besser wissen. […] Es ging nicht anders, ich musste etwas dazu sagen, sonst wäre ich innerlich tot gewesen.“
Der Bundesgerichtshof änderte im September 2025 lediglich die rechtliche Bewertung von fünf Fällen, ließ die Gesamtstrafe jedoch bestehen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig. Auch eine anschließende Anhörungsrüge wurde zurückgewiesen.
Walter Weber befindet sich auf freiem Fuß. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
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