Sie fragte: „Was ist Ihnen dabei wichtig?“ Ich antwortete: „Tetanus.“ Sie fragte: „Wie gehen Sie vor?“ Ich erklärte das Vorgehen abhängig von der Wundverhältnisse und kam auf den Punkt, ob der Patient vollständig geimpft ist oder nicht.
Sie fragte: „Was bedeutet vollständig geimpft?“ Ich antwortete: „Drei Dosen innerhalb eines Jahres.“ Sie entgegnete in einem unfreundlichen Ton: „Okay, der Patient weiß es nicht. Er ist Ausländer, hat kaum seine Kinderimpfungen bekommen und hat definitiv keine Unterlagen dabei.“ Ich antwortete unbeeindruckt: „Gut, dann gebe ich eine Simultanimpfung.“ Sie fragte: „Was ist das?“
Danach zeigte sie mir ein Röntgenbild einer Tibiakopffraktur und fragte nach der Behandlung. Ich antwortete: „Verschraubung / Schraubenosteosynthese.“
Danach zeigte sie mir ein Röntgenbild des Beckens. Es war kaum etwas zu erkennen, und ich fing an, das Bild allgemein zu beschreiben. Sie sagte: „Achten Sie auf andere Details.“ Sie kam zu mir herüber und zeigte auf einen winzigen Punkt im Becken. Das Bild war wirklich extrem unscharf! Ich sagte: „Ossäre Metastasen.“ Sie fragte: „Ja, was machen Sie?“ Ich antwortete: „Primärtumorsuche.“ Sie fragte: „Welchen zum Beispiel?“ Ich begann aufzuzählen und nannte unter anderem das Prostatakarzinom. Sie schrie fast: „Die Patientin ist eine Frau! Sehen Sie nicht den Namen auf dem Bild?“ Ich sagte: „Nein, auf den Namen habe ich nicht geachtet.“ Dann meinte sie, ich hätte einen wichtigen Tumor vergessen, der mir nicht eingefallen war. Sie sagte: „Melanom.“ Anschließend fragte sie mich: „Was ist ein Melanom?“
Zusatzfragen von Herrn Dietrich
Herr Dietrich hatte noch fünf Minuten Zeit und sagte zu mir: „Ich frage Sie nur, weil wir noch Zeit haben, ansonsten wäre das nicht nötig.“ Er stellte Fragen zur Rechtsmedizin.
* „Wenn der Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist, was machen wir?“ Ich antwortete: „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuer.“ Er fragte nach den Unterschieden zwischen diesen Instrumenten.
* „Wann darf seine Ehefrau für ihn entscheiden?“ Ich antwortete: „Im Notfall.“ Er sagte: „Gute Antwort.“
* Er fragte weiter, wann die Ehefrau in Nicht-Notfällen für ihn entscheiden darf (Ehegattennotvertretungsrecht). Ich antwortete, dass dies gilt, wenn sie seit mehr als sechs Monaten verheiratet sind. Er war sehr erfreut.
* Danach fragte er mich: „Was ist die natürliche Willensäußerung?“
* Zum Schluss fragte er nach den sicheren Todeszeichen.
* Schließlich fragte er: „Wenn der Patient eine Maßnahme wünscht, die Angehörigen sie aber ablehnen (oder umgekehrt), wie handeln Sie?“ Ich antwortete: „Wenn der Patient entscheidungsfähig ist, respektieren wir immer seinen eigenen Willen.
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