In Magdeburg wurden vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt (6. September 2026) versehentlich 440 Wahlscheine mit identischer Nummer doppelt gedruckt und die zugehörigen Briefwahlunterlagen verschickt. Die betroffenen Personen erhielten dadurch zweimal komplette Unterlagen.
Das städtische Wahlamt hat den Fehler zeitnah erkannt, alle Betroffenen identifiziert und die doppelt ausgestellten Wahlscheine für ungültig erklärt (sie stehen auf der Liste ungültiger Wahlscheine). Für die Betroffenen wurden umgehend neue Briefwahlunterlagen mit einer neuen, eindeutigen Wahlscheinnummer erstellt und versendet. Die Landeswahlleitung wurde informiert.
Eine mehrfache Stimmabgabe ist ausgeschlossen, da die ungültigen Nummern bei der Prüfung durch die Wahl- und Briefwahlvorstände am Wahltag erkannt werden. Die Stadt betont, dass die Integrität der Wahl jederzeit gewährleistet ist. (LOL)
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3August 26, 2026 849 1 6