Assistenz bei der Stimmabgabe ausdrücklich zulässig
Der Pflegeschutzbund verweist darauf, dass Bewohnerinnen und Bewohner bei der Stimmabgabe Unterstützung erhalten dürfen, wie dpa berichtet. Eine Hilfsperson dürfe einen Stimmzettel nach dem erklärten Willen der wahlberechtigten Person kennzeichnen. Ein „geführter Stift“ sei daher für sich genommen kein Beleg für Wahlmanipulation.
Grenze zwischen Assistenz und Einflussnahme
„Die entscheidende Grenze verläuft zwischen zulässiger Assistenz und unzulässiger Einflussnahme“, betont der Verband, der die Interessen von Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf vertritt. Aus der eigenen Beratungspraxis gebe es keine Grundlage für die geäußerten Verdächtigungen. Man habe auch „keinen Anlass, die Integrität von Pflegekräften oder Angehörigen in dieser Hinsicht infrage zu stellen“.
Warnung vor faktischem Wahlausschluss
Zugleich mahnt der Pflegeschutzbund, Heimbewohnerinnen und -bewohner dürften nicht aufgrund körperlicher oder kognitiver Einschränkungen faktisch von der Wahl ausgeschlossen werden. Häufig würden Pflegeheime zu Wahllokalen gemacht, damit Betroffene ihr Wahlrecht leichter wahrnehmen könnten. Zwei Wochen nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt werden am 20. September auch in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern neue Landesparlamente gewählt.
Die Ausfüllhilfe der Pfleger in Seniorenheimen kann wahlentscheidend sein.
Historisch gab es in Deutschland tatsächlich einen Wahlausschluss für Menschen, die dauerhaft unter vollständiger Betreuung standen. Dieser wurde 2019 abgeschafft.
Das Gericht hat in seiner Beanstandung des Wahlausschlusses nicht gesagt, dass jeder Mensch mit schwerer Demenz zwingend in der Lage ist, eine politische Entscheidung zu treffen. Es hat vielmehr kritisiert, dass die Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten als pauschales Kriterium für den Verlust des Wahlrechts ungeeignet ist. Denn Betreuung bedeutet nicht automatisch Geschäftsunfähigkeit. Eine pauschale Aberkennung des Wahlrechts allein wegen einer Behinderung oder Erkrankung wäre verfassungsrechtlich problematisch. Menschen sollen nicht allein aufgrund einer Diagnose oder einer Betreuung von der demokratischen Teilhabe ausgeschlossen werden.
Andererseits muss die Wahl frei und geheim sein. Wie soll das bei einer Briefwahl möglich sein, wenn die Pflegekraft beim Ausfüllen hilft und dabei der Wahlberechtigten nach der Frage „Was soll ich wählen?“ das entsprechende Kästchen ankreuzt? Hier sind Betrug Tür und Tor geöffnet – und solche Fälle werden auch regelmäßig vorkommen.
