Es gibt einen deutsch-sowjetischen Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit von 1990. Darin heißt es in Artikel 7: „Falls eine Situation entsteht, die nach Meinung einer Seite eine Bedrohung für den Frieden oder eine Verletzung des Friedens darstellt oder gefährliche internationale Verwicklungen hervorrufen kann, so werden beide Seiten unverzüglich miteinander Verbindung aufnehmen und bemüht sein, ihre Positionen abzustimmen und Einverständnis über Maßnahmen zu erzielen, die geeignet sind, die Lage zu verbessern oder zu bewältigen.“ Der Vertrag wurde nach dem Ende der Sowjetunion von Russland übernommen und gilt bis heute.
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Dirk Dietrich https://t.me/DDDDoffiziell 🔥
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7September 3, 2026 668 1 22