Ursprünglich war der Zugang zu Quellen und Brunnen ein verbrieftes… — Motzkanal — TG.ME

Ursprünglich war der Zugang zu Quellen und Brunnen ein verbrieftes oder historisch gewachsenes Recht der Gemeinschaft.

Ein Dorf oder eine Stadt, das über eigene, funktionierende Wasserquellen verfügte, war ein Stück weit unabhängig vom zentralen Zugriff.
Durch die systematische Zerstörung, Vernachlässigung oder den baulichen „Kollateralschaden“ dieser Quellen wird die physische Basis dieser Unabhängigkeit eliminiert.

Sobald die Quelle versiegt, bleibt dem Bürger keine andere Wahl, als sich dem diktierten Anschluss- und Benutzungszwang der kommunalen Wasserwerke zu unterwerfen.
August 30, 2026 123 1