„„Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten! In Wittenberg verwechselt man das Wahllokal bei der Briefwahlauszählung offenbar gerade mit einem geheimen Privatclub.“
Da werden mündige Bürger, die schlicht ihr verfassungsmäßiges Recht auf Wahlbeobachtung wahrnehmen wollen, kurzerhand vor die Tür gesetzt.
Transparenz? Kontrolle? Pah, völlig überbewertet!
Der zuständige Herr Wahlvorsteher pfeift nach eigener Aussage ganz offen auf den Öffentlichkeitsgrundsatz.
Eindeutige Gesetze – wie das Landeswahlgesetz – sind für solche lokalen Fürsten offenbar nur noch unverbindliche Empfehlungen für den Pöbel.
Wenn man die klare Rechtslage vorgelegt bekommt und trotzdem so stur blockiert, bis schließlich die Polizei anrücken muss, offenbart das ein geradezu erschreckendes Demokratieverständnis.
Nichts schreit schließlich lauter „Vertraut dem System!“ als abgeriegelte Türen bei der Ergebnisermittlung.
Wer absolut nichts zu verbergen hat, der schließt sich bekanntlich am liebsten ein, um kritische Blicke des Souveräns konsequent fernzuhalten.
Logisch, oder?
Demokratie stirbt nicht mit einem großen Knall, sondern schleichend hinter verschlossenen Türen.
Nämlich genau dann, wenn kleine Funktionsträger sich plötzlich aufführen wie absolutistische Herrscher und das geltende Recht nach Gutsherrenart auslegen.
Wer die legitime Beobachtung aussperrt, sägt direkt am Fundament unseres Rechtsstaates.
Aber hey, Hauptsache, man kann hinter verschlossenen Türen in aller Ruhe ungestört „arbeiten“. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! 😉
Eine Wahl ohne Öffentlichkeit ist keine demokratische Wahl, sondern eine Farce.
Das Gesetz ist keine Auslegungssache – auch nicht in Wittenberg.
#ltwlsa26 #Wahlbeobachtung #Briefwahl“
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