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Briefwahl-Skandal: SPD-Politikerin wegen Wahlnötigung verurteilt
Kurz vor zwei Landtagswahlen geraten Briefwahlstimmen älterer Menschen ins Zwielicht. In Wismar wurde eine SPD-Politikerin bereits rechtskräftig verurteilt
WISMAR. Das Amtsgericht Wismar hat die SPD-Kommunalpolitikerin Karin Lechner wegen Wahlnötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Lechner akzeptierte den Strafbefehl, womit die Entscheidung rechtskräftig ist. Der Tatvorwurf bezieht sich auf die Bürgerschaftswahl in Wismar im Jahr 2024. Lechner hatte für eine ältere Frau die Briefwahlunterlagen ausgefüllt und anschließend abgegeben.
Nach einem früheren Medienbericht berief sich die Politikerin dabei auf eine Vollmacht und erklärte, sie sei sich keiner Schuld bewusst.
Eine Vollmacht berechtigt jedoch nicht dazu, die Wahlentscheidung eines anderen Menschen zu übernehmen. Lechner ist nicht nur Vorsitzende des Wismarer Seniorenbeirats, sondern sitzt selbst für die SPD in der Bürgerschaft, wie der Nordkurier berichtet. Menschen, die wegen einer Behinderung, ihres Alters oder fehlender Lese- und Schreibkenntnisse nicht allein abstimmen können, dürfen sich helfen lassen. Die Hilfsperson muss sich dabei jedoch strikt nach dem erklärten Willen des Wahlberechtigten richten und darf die Entscheidung weder beeinflussen noch das Wahlgeheimnis verletzen.
AfD warnt vor mehr Wahlbetrug
Bei einer Briefwahl muss sie zudem an Eides statt versichern, den Stimmzettel ausschließlich nach dem Willen des Wählers ausgefüllt zu haben. Wer selbst bei der jeweiligen Wahl kandidiert oder als Vertrauensperson eines Wahlvorschlags auftritt, darf diese Hilfe nicht leisten. Eine Übertragung des Stimmrechts durch eine Vollmacht ist nach Angaben des Innenministeriums grundsätzlich ausgeschlossen.
Welche Kreuze Lechner auf dem Stimmzettel setzte und ob diese dem tatsächlichen Willen der Seniorin entsprachen, wurde nicht öffentlich bekannt. Eine
Anfrage des Nordkuriers ließ die SPD-Politikerin zunächst unbeantwortet.
Der AfD-Spitzenkandidat zur bevorstehenden Landtagswahl, Enrico Schult, wertete die Verurteilung als Bestätigung seiner Warnungen. Der Fall zeige, dass Wahlbetrug in Seniorenheimen kein von der AfD erfundenes Phänomen sei. Gerade bei der Briefwahl müsse sichergestellt werden, dass Bewohner von Senioren- und Behinderteneinrichtungen ihre Stimme ohne Beeinflussung abgeben könnten. Die SPD hatte Zweifel der AfD an der Sicherheit der Briefwahl zuletzt scharf zurückgewiesen. Auch Landeswahlleiter Christian Boden bezeichnete entsprechende Bedenken als unzutreffend. Der Fall wird nun gut zwei Wochen vor der Landtagswahl am 20. September öffentlich.
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