Bismarck selbst sagte: „Die Souveränität ruht nicht beim Kaiser, sie ruht bei der Gesamtheit der verbündeten Regierungen.“
Der Kaiser ist das Präsidium des Bundes. Die Fürsten (Bundesrat) und das Volk (Reichstag) wirken als Partner zusammen.
Ihre Aufgabe: Schutz des Landes, Schutz des Rechts und die Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes.
Das ist der ewige Bund. Das ist die deutsche Verfassung.
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