Sklaverei und Leibeigenschaft ist strengstens verboten. Übrigens: Art… — STA,Behörde,Justiz,POLIZEI — TG.ME

Sklaverei und Leibeigenschaft ist strengstens verboten.

Übrigens:
Art 7 StGG (Ö)
🔸 jeder Unterthänigkeits und Hörigkeitsverband - egal ob angehörig oder zugehörig - ist für immer aufgehoben.
🔥 Der Mensch ist der rechtliche Teil des Staates. Punkt.
Und genau diesen Staatsgläubigen (wäre das richtige Wort) als rechtlichen Teil, wollen sie bekämpfen. Das ist auch in Österreich so.

Außerdem verbietet die EMRK in Art.4  ausdrücklich:
- Sklaverei
- Leibeigenschaft
- Zwangsarbeit
und ist mit Art 7 StGG (dieser hat in Ö Verfassungsrang) kombinierbar

Auch im ABGB §16 ist das Verbot von Sklaverei und Leibeigenschaft verankert.
Der Verfassungsgerichtshof und der Oberste Gerichtshof ziehen § 16 ABGB häufig zur Auslegung und zum Schutz von Persönlichkeitsrechten heran.
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July 25, 2026 4.2K 164