Deepfake-Debatte
„Digitale Gewalt“ als Straftatbestand? CDU-Forderungen gehen noch über den Entwurf der Justizministerin hinaus
Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es Forderungen, den Gesetzentwurf des von SPD-Justizministerin Hubig geführten Ministeriums gegen sogenannte Deepfakes und „digitale Gewalt“ noch weiter zu verschärfen. Hubigs Entwurf stand dabei bereits in der Kritik – etwa beim Deutschen Anwaltverein (DAV), der vor einer „expansiven Tendenz“ des geplanten Gesetzes warnte: Strafbarkeitsschwellen würden zu weit vorverlagert, Tatbestände zu unbestimmt formuliert und strafprozessuale Folgen nicht ausreichend bedacht
Der DAV kritisierte insbesondere die Verwendung des Begriffs „digitale Gewalt“ als unjuristisch; die Verwendung des Begriffs sei „rechtspolitisch verfehlt“. Der Entwurf des Ministeriums räume selbst ein, dass der Begriff kein juristischer, sondern ein „Sammelbegriff aus dem gesellschaftlichen und politischen Diskurs“ sei – „ebendies ist das Problem“, heißt es.
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„Digitale Gewalt“ als Straftatbestand? CDU-Forderungen gehen noch über den Entwurf der Justizministerin hinaus
Der Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig gegen Deepfakes geht einigen in der CDU noch nicht weit genug: Dort fordert man jetzt ein noch schärferes Gesetz mit einem Straftatbestand „digitale Gewalt“, der noch breiter ist und zu mehr Abschreckung führt.
September 1, 2026 792 3