Straftaten sind nicht akzeptabel. Gewalt ist nicht akzeptabel. Schmierereien an fremdem Eigentum sind nicht akzeptabel.
Aber: Ebenso wenig akzeptabel sind Verdrehungen, mit der die Statistik in Deutschland, aber auch konkret bei uns in Südthüringen „frisiert“ wird.
Ein aktuelles Beispiel bietet unser regionales Nachrichtenportal „inSüdthüringen.de“. Dort meldet man nun:
Die politisch motivierte Kriminalität im Landkreis Sonneberg ging 2025 zurück, hat aber eine rechte Schlagseite.
Ist das so?
Weiter:
Ein deutliches Ungleichgewicht zeigt sich hier beim Delikt Volksverhetzung, von denen nur eine dem Deliktbereich Links zugeordnet sind, während im Bereich Rechts hier 22 Fälle zu Buche stehen.
Selbstverständlich ist es also so. Weshalb? Weil das Delikt „Volksverhetzung“, das fortwährend Verschärfung findet, nur gegen „rechts“ angewendet wird!
Schroffe Migrationskritik oder zugespitzte Polemik gegen Habeck, Merz und Co. werden tendenziell geahndet, während „Deutschland verrecke!“, „Deutschland muss sterben!“ und weitere Sprüche der Antifa-Szene gar nicht unter „Volksverhetzung“ u.ä. fallen.
Volksverhetzung (§ 130 StGB) ist zwar offiziell eine Straftat, die allgemein Handlungen unter Strafe stellt, die zum Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen aufstacheln oder sie verächtlich machen.
Aber de facto wird das einseitig gegen „rechts“ angewendet, weil es „linke“ Volksverhetzung nach Ansicht der Herrschenden nicht geben kann.
Wir merken uns:
Natürlich sind Schmierereien oder gar Gewalttaten ein „No Go“, egal von welcher Seite. Aber wer über eine „rechte Schlagseite“ bei politischen Straftaten spricht, ohne aufzuklären, dass diese Sondergesetze explizit nur „gegen rechts“ existieren – der trägt nicht unbedingt zur Aufklärung seiner Leser bei.
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