Zur gescheiterten Revision von Reiner Füllmich
Reiner Füllmichs Revision wurde verworfen: Der BGH bestätigt ein Urteil und die Nichtanrechnung von fünf Monaten U-Haft – kritische Fragen zur Begründungspraxis und Verfassungsmäßigkeit von Paragraf 51 Absatz 1 Satz 2 StGB bleiben.
Ein Kommentar von Prof. Martin Schwab. Jetzt als Podcast oder zum Nachlesen auf HAINTZmedia.
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1August 26, 2026 14K 2 78