Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) hat in erster Instanz eine gerichtliche Niederlage erlitten und muss dem Plagiatsjäger Stefan Weber 1.500 Euro Entschädigung zahlen. Grund für die Klage wegen übler Nachrede war ein Zitat, welches das DÖW Weber fälschlicherweise auf seiner Webseite zugeschrieben hatte, das er jedoch laut Gericht nie gesagt hatte.
Mehr dazu hört ihr im AUSTRIA FIRST Journal um 16 Uhr, jetzt hier zum Nachhören:
https://austriafirst.at/doew-muss-entschaedigung-an-plagiatsjaeger-stefan-weber-zahlen/
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2August 26, 2026 874 1