Jetzt wird es widersprüchlich: Das Wahlbüro erklärt schriftlich, die… — Staats-Simulation — TG.ME

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Jetzt wird es widersprüchlich:

Das Wahlbüro erklärt schriftlich, die Staatsangehörigkeit ergebe sich aus dem Geburtenregister.

Das zuständige Standesamt hat aber bereits bestätigt: In diesem Register ist keine Staatsangehörigkeit eingetragen.

Trotzdem erfolgt keine weitere Prüfung.

Wenn die Wahlberechtigung an den Status als Deutscher anknüpft, stellt sich deshalb eine einfache Frage:

Wo ist die tatsächliche Grundlage?

Bei Wahlen geht es nicht um Verwaltungskomfort. Es geht um demokratische Legitimation.

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September 2, 2026 1.8K 37 141