Jetzt wird es widersprüchlich:
Das Wahlbüro erklärt schriftlich, die Staatsangehörigkeit ergebe sich aus dem Geburtenregister.
Das zuständige Standesamt hat aber bereits bestätigt: In diesem Register ist keine Staatsangehörigkeit eingetragen.
Trotzdem erfolgt keine weitere Prüfung.
Wenn die Wahlberechtigung an den Status als Deutscher anknüpft, stellt sich deshalb eine einfache Frage:
Wo ist die tatsächliche Grundlage?
Bei Wahlen geht es nicht um Verwaltungskomfort. Es geht um demokratische Legitimation.
#Wahlen #Staatsangehörigkeit #Demokratie #deutschland #IOV
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