SpunktNEWS & Schabernack: post #4317 — TG.ME

In der Schweiz gilt seit dem 1. Januar 2025 ein landesweites Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum. Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, wird mit einer Busse (Geldstrafe) von maximal 1000 Schweizer Franken bestraft.
Die Schweizer Regierung bestraft Muslime, die das Verbot als „islamfeindlich” betrachten, hart!

Geltungsbereich: Das Verbot gilt an allen öffentlich zugänglichen Orten. Dazu gehören Straßen, Plätze, öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte, Restaurants und Behörden.
Strafmaß: Wer unrechtmäßig sein Gesicht verhüllt, riskiert eine Busse von maximal 1000 Schweizer Franken.
Weitere Betroffene: Neben religiösen Schleiern verbietet das Gesetz auch die Vermummung von Hooligans oder Demonstrierenden.
August 29, 2026 433 7 16