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Hoheitsgewalt - Diese drei Gerichtsbeschlüsse muss man verbinden.
Der Verwaltungsgerichtshof sagt ausdrücklich, Beleihung bedeutet hoheitliche Akte zu übertragen.
Der OGH (7 Ob 155/03z), sagt, dass der Bund, die Länder, die Gemeinden sowie Körperschaften öffentlichen Rechts mit öffentlichen Charakter, gesetzlich immer als Unternehmen gelten und rechtlich unter das Unternehmertum fallen.
Der VfGH, abgeleitet von Art 20 B-VG, bestätigt, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts (die gesetzlich immer als Unternehmen gelten) und privat Personen nicht mit Hoheitsgewalt beliehen werden können.
❗️Da Unternehmen, juristische Personen und sonstige organisatorische Einrichtungen außerhalb der eigentlichen Staatsorganisation keine Träger originärer Staatsgewalt sein können, fehlt ihnen die staats-, und verfassungsrechtliche Legitimation zur Ausübung von Hoheitsgewalt.
Werden Verordnungen von Institutionen erlassen, die zwar über hoheitliche Befugnisse verfügen, jedoch nicht Träger originärer Hoheitsgewalt sind, fehlt nach dieser Rechtsauffassung die verfassungsrechtlich erforderliche Grundlage für den Erlass solcher gesetzlichen Vorgaben und Rechtsnormen.
Daraus wird abgeleitet, dass sämtliche von diesen Einrichtungen erlassenen Verordnungen keine wirksame Hoheitsakte darstellen und daher als illegitim und nichtig anzusehen sind.
Nach dieser Argumentation betrifft dies vermutlich sämtliche Verordnungen, die seit der organisatorischen Ausgliederung staatlicher Aufgabenbereiche und der Führung staatlicher Einrichtungen in Unternehmensstrukturen erlassen wurden. Diese Verordnungen würden mangels wirksamer Hoheitsgewalt keine rechtliche Bindungswirkung entfalten.
Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen:
- hoheitlichen Befugnissen (gesetzlich eingeräumte Zuständigkeiten) und
- Hoheitsgewalt (originäre Staatsgewalt).
Die bloße Existenz hoheitlicher Befugnisse begründet nach dieser Rechtsauffassung noch keine Hoheitsgewalt. Fehlt die Hoheitsgewalt als originäre Staatsgewalt, fehlt zugleich die Voraussetzung für den wirksamen Erlass von originären staatlichen Gesetzen, Verordnungen oder Ausrufung eines Notstandes.
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3July 19, 2026 11.9K 831