MdB Martin Sichert: Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat ist erschüttert
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat heute gegen die Klage des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert auf Wahlzulassung entschieden. Wie bereits bekannt, kann der Abgeordnete, der nicht zur Wahl als Landrat für den Landkreis Friesland zugelassen wurde, nun erst nach der Wahl dagegen juristisch vorgehen.
Dazu teilt Martin Sichert mit:
„Es ist bedenklich, dass ich tatsächlich erst nach der Wahl am 13. September gegen die Nicht-Zulassung zur Wahl klagen kann. Es schwächt die Demokratie und auch das Vertrauen etlicher Bürger in den Rechtsstaat, wenn Gerichte es zulassen, dass Wahlausschüsse als Teil der Exekutive das Grundrecht auf freie Wahlen massiv einschränken.
Erschwerend kommt hinzu, dass massive Verfahrensfehler gemacht wurden. Normalerweise ist die Betätigung in einer zur Wahl zugelassenen Partei, wie es die AfD ist, positiv im Sinne des Bewerbers zu werten. Denn jede Betätigung in einer zugelassenen Partei stärkt den Pluralismus und die Demokratie. In meinem Fall wurde mir gerade die Betätigung in einer Partei als Zeichen für mangelnde Verfassungstreue interpretiert. Sowas kennt man eigentlich nur aus autokratischen Systemen.
Ich werde den juristischen Weg, wie angekündigt, weitergehen, um diesem undemokratischen Verfahren für alle Zukunft einen Riegel vorzuschieben. Dies ist umso wichtiger, da SPD-geführte Landesregierungen bundesweit immer stärker versuchen, politische Opposition über Wahlausschüsse auszuschalten. Es geht hierbei um nichts weniger als die Frage, ob wir künftig in einer Demokratie leben wollen oder ob Regierungen mittels Behörden und Wahlausschüssen nach Belieben politische Konkurrenten ausschalten können.“
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2September 5, 2026 3.6K 4 27