Zur Erläuterung, warum Strack-Zimmermann "findet, dass man sie so nennen darf": sie hat auf ihren vermeintlichen Unterlassungsanspruch verzichtet.
Das Oberlandesgericht Köln hätte ihr das sonst in ein Urteil mit Begründung geschrieben, dass die Äußerungen „Diese hässliche Kreatur ist eine korrupte Waffenlobbyistin.“ sowie „Waffenlobby-Dracula“ zulässig sind. Bei einem Verzichtsurteil ist dies nicht nötig.
Demnach ist meine Aussage hierzu eine zulässige Bewertung.
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1September 4, 2026 3.7K 17