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Betreff: Pressekonferenz "Erfolg für Grundrechte der Österreicher vor dem Verfassungsgerichtshof"
 
Sehr geehrte Vertreter der Medien,
hiermit laden wir Sie ganz herzlich zu unserer Pressekonferenz ein -
Am 10. September 2026 werden Peter Schutte, die Rechtsanwälte Tristan Lind und Peter Schindler sowie Manuel Krautgartner (MFG-Landtagsabgeordneter in Oberösterreich) bei einer Pressekonferenz detailliert über das Urteil informieren.
Datum: 10. September 2026 von 9:30 bis 11:30 Uhr
Ort: Momentum Loft,  Hitzinger Kai 133, 1130 Wien

Erfolg für Grundrechte der Österreicher vor dem Verfassungsgerichtshof
Am 30. November 2024 trafen sich zahlreiche Menschen am Wiener Heldenplatz, um gemeinsam für Frieden und Neutralität zu demonstrieren. Organisator und Veranstalter dieser angemeldeten Versammlung unter dem Motto „Frieden und Neutralität“ war Peter Schutte als Obmann des Vereins „Menschheitsfamilie“.
Hundestaffel und Polizeiaufgebot gegen friedliche Demonstranten
Vor Ort marschierte die Polizei mit einem Großangebot an Einsatzkräften auf. Obwohl die gesamte Versammlung friedlich verlief, wurde den Menschen bereits vor Beginn durch die Abriegelung des Burgtores der Zutritt erschwert. Später konnten zahlreiche Teilnehmer der Kundgebung und Veranstalter Peter Schutte den Heldenplatz teilweise stundenlang nicht verlassen, da dieser von der Polizei samt Hundestaffel abgeriegelt wurde. Außerdem führte die Polizei umfangreiche Ausweiskontrollen durch, die den Eindruck einer „Datensammelaktion“ erweckten.
Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Wien
Durch das Vorgehen der Einsatzkräfte sahen sich Peter Schutte und andere Versammlungsteilnehmer in ihren Grundrechten, insbesondere dem Recht auf Versammlungsfreiheit, verletzt und erhoben Maßnahmenbeschwerden an das Verwaltungsgericht Wien.
Bei einer Verhandlung wurde Peter Schutte jedoch nur oberflächlich befragt. Von weiteren Beweisaufnahmen sah das Verwaltungsgericht trotz umfassender Beweisanträge ab und wies die Beschwerde letztlich als unzulässig zurück. In der Begründung des Beschlusses stützte sich das Verwaltungsgericht auf die Darstellungen der Polizei. Demnach sei es möglich gewesen, den Heldenplatz durch ein einzelnes Tor beim Denkmal der Exekutive zu verlassen. Daher sei es zu keinerlei Rechtsverletzungen gekommen.
Verfassungsgerichtshof kippte Bescheid und gab Demonstranten Recht
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes erhob Peter Schutte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und bekam schließlich Recht. Der Verfassungsgerichtshof gab der Beschwerde vollumfänglich Folge, hob den Beschluss des Verwaltungsgerichtes auf und verpflichtete den Bund zu Kostenersatz.
Der Verfassungsgerichtshof erkannte damit an, dass Veranstalter Peter Schutte erstens in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit behindert wurde, da Personen die Teilnahme an der Versammlung verwehrt wurde. Zweitens verletzte der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Peter Schutte in seinem Grundrecht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter, weil ihm durch die Zurückweisung seiner Maßnahmenbeschwerde ohne nähere inhaltliche Behandlung zu Unrecht eine Sachentscheidung verweigert worden war.
Urteil klares Signal für Grundrechte der österreichischen Bürger
Die von Peter Schutte erwirkte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist auch ein starkes Zeichen für die Versammlungsfreiheit in Österreich. 
Denn entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichtes Wien stellt die aktive Verwehrung der Teilnahme an einer Versammlung durch das Errichten von Absperrungen und Barrieren durch die Polizei eine Grundrechtsverletzung dar.
Das Verwaltungsgericht wird sich in dem fortzusetzenden Verfahren nun auch mit den von Peter Schutte beantragten Beweisen auseinandersetzen müssen, wobei es nun das Urteil des Verfassungsgerichtshofs einzubeziehen hat. Des Weiteren wird das Verwaltungsgericht beurteilen müssen, ob Peter Schutte und andere Versammlungsteilnehmer durch die „Einkesselung“ am Heldenplatz in weiteren Grundrechten, etwa dem Recht auf persönliche Freiheit, verletzt wurden.
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September 7, 2026 82 3