Alexander TODOR-KOSTIC 🎤 Grundrechtsblog ⚖️: post #3587 — TG.ME

🇩🇪 𝗗𝗘𝗨𝗧𝗦𝗖𝗛𝗟𝗔𝗡𝗗: 𝗪𝗘𝗡𝗡 𝗣𝗢𝗟𝗜𝗧𝗜𝗦𝗖𝗛𝗘 𝗚𝗘𝗚𝗡𝗘𝗥 𝗘𝗡𝗧𝗦𝗖𝗛𝗘𝗜𝗗𝗘𝗡, 𝗪𝗘𝗥 𝗭𝗨𝗥 𝗪𝗔𝗛𝗟 𝗭𝗨𝗚𝗘𝗟𝗔𝗦𝗦𝗘𝗡 𝗪𝗜𝗥𝗗… ⚖️🗳️

➡️ Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert darf bei der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland nicht antreten. Nach ihm wurde mit Reinhild Goes eine weitere AfD-Bewerberin von einer Kommunalwahl in Niedersachsen ausgeschlossen. Egal wie man zur AfD stehen mag, verstoßen derartige Einflussnahmen gegen das deutsche Grundgesetz. Denn nicht ein unabhängiges Gericht hat zuvor festgestellt, dass diese Kandidaten die demokratische Grundordnung bekämpfen und keine "Verfassungstreue" aufweisen. Entschieden haben vielmehr politisch besetzte Wahlausschüsse auf Grundlage von Einschätzungen der "Kommunalaufsicht", des politisch besetzten Innenministeriums und des ihm unterstellten und weisungsgebundenen Verfassungsschutzes.

➡️ Begründet werden diese hochproblematischen Ausschlüsse damit, dass Landräte und Bürgermeister Beamte auf Zeit sind und deshalb jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten müssten. Doch genau hier beginnt das rechtsstaatliche Problem: Die politische Auswahl wird bereits vor der Wahl durch politische Gegner eingeschränkt. Nicht mehr ausschließlich die Bürger entscheiden, wer sich ihrem Urteil als Wähler stellen darf, sondern staatliche Stellen und politisch besetzte Gremien. Selbst renommierte deutsche Staatsrechtler wie die Universitätsprofessoren Volker Boehme-Neßler und Alexander Thiele sprechen von einem verfassungsrechtlich höchst bedenklichen Vorgehen beziehungsweise einem „ganz großen Sündenfall“ und bezeichnen diese Vorgangsweise zu Recht als einen verfassungswidrigen "Entzug des passiven Wahlrechts durch die Hintertüre".

➡️ Erst am vergangenen Wochenende war ich in Hamburg,  einer Stadt, die mit zahlreichen, öffentlich lesbaren Selbstbekenntnissen wie kaum eine andere für Freiheit und Weltoffenheit steht. Umso nachdenklicher stimmt mich diese Entwicklung in Deutschland nur wenige hundert Kilometer weiter westlich: Wer heute zulässt, dass unliebsame Kandidaten ohne vorherige gerichtliche Entscheidung mit einer sachlich nachvollziehbaren Begründung vom Stimmzettel verschwinden, beschädigt das Vertrauen in freie Wahlen und untergräbt Demokratie und Rechtsstaat. Wenn Parteien mit schwindender Zustimmung in der Bevölkerung beginnen, politische Gegner und missliebige Kandidaten administrativ auszusortieren, bevor das Volk als Souverän der Demokratie überhaupt entscheiden darf, werden Grundpfeiler des verfassungsmäßig organisierten Staates angegriffen. Eine Vorgangsweise, die wir aus dunklen Vergangenheiten kennen und eigentlich längst überwunden glaubten.

https://kommunal.de/kandidaten-ausgeschlossen-wie-staatsrechtler-die-situation-niedersachsen-bewerten
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July 27, 2026 4.4K 18 21