Alexander TODOR-KOSTIC 🎤 Grundrechtsblog ⚖️: post #3585 — TG.ME

‼️ 𝗥𝗘𝗖𝗛𝗧𝗦𝗦𝗧𝗔𝗔𝗧𝗟𝗜𝗖𝗛𝗞𝗘𝗜𝗧 𝟮𝟬𝟮𝟲: 𝗗𝗜𝗘 𝗘𝗨 𝗞𝗥𝗜𝗧𝗜𝗦𝗜𝗘𝗥𝗧 𝗢𝗘𝗦𝗧𝗘𝗥𝗥𝗘𝗜𝗖𝗛 – 𝗔𝗕𝗘𝗥 𝗪𝗘𝗥 𝗞𝗢𝗡𝗧𝗥𝗢𝗟𝗟𝗜𝗘𝗥𝗧 𝗕𝗥𝗨𝗘𝗦𝗦𝗘𝗟 ⚖️🇪🇺

➡️ Der aktuelle Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU spricht durchaus wichtige Probleme an. Politische Einflussnahme auf Justiz und Postenbesetzungen muss in Österreich konsequent aufgearbeitet werden. Unverständlich bleibt allerdings, warum die strukturell parteipolitische Besetzung des Verfassungsgerichtshofes kaum thematisiert wird. Gerade jenes Höchstgericht, das staatliches und politisches Handeln kontrollieren soll, wird unmittelbar aufgrund politischer Vorschlagsrechte besetzt und weist dadurch nicht die notwendige Distanz zur Regierungspolitik auf. Auch bei der geplanten Bundesstaatsanwaltschaft ist noch keineswegs gesichert, dass tatsächlich Unabhängigkeit entsteht oder parteipolitischer Einfluss künftig lediglich besser verschleiert wird.

➡️ Umso grotesker wirkt es, wenn sich ausgerechnet die Europäische Kommission als oberste Hüterin der Rechtsstaatlichkeit präsentiert. Dieselbe EU leidet bekanntlich unter erheblichen eigenen Transparenz- und Kontrolldefiziten: Man denke an die weiterhin unzureichend aufgearbeitete Kommunikation der Kommissionspräsidentin im Zusammenhang mit den Pfizer-Verträgen oder an Sanktionen gegen Einzelpersonen, die ohne vorheriges gerichtliches Verfahren tief in Eigentum, Bewegungsfreiheit und wirtschaftliche Existenz eingreifen. Wer Rechtsstaatlichkeit von anderen einfordert, darf sich nicht selbst jenen Maßstäben entziehen, die er gegenüber Mitgliedstaaten mit erhobenem Zeigefinger anlegt.

➡️ Rechtsstaatlichkeit ist auch keine Einbahnstraße und schon gar kein politisches Druckmittel. Sie verlangt transparente Machtausübung, eine real-wirksame Gewaltenteilung, unabhängige Gerichte und eine konsequente Kontrolle der Exekutive, in Österreich ebenso wie in Brüssel. Ich trete daher klar für eine Stärkung des Rechtsstaates ein, allerdings ohne Doppelstandards: Missstände in Österreich müssen behoben werden, doch auch die Organe der Europäischen Union müssen sich wirksamer demokratischer und gerichtlicher Kontrolle unterwerfen. Nur wer Macht durch Recht begrenzt und sich selbst kontrollieren lässt, besitzt die Glaubwürdigkeit, Rechtsstaatlichkeit von anderen einzufordern.

https://www.derstandard.at/story/3000000331965/rechtsstaatlichkeit-eu-bericht-kritisch-gegen252ber-214sterreich
DER STANDARD
Rechtsstaatlichkeit: EU-Bericht kritisch gegenüber Österreich
Der EU-Rechtsstaatlichkeitsreport 2026 kritisiert eine mangelnde Überwachung von Lobbyingtätigkeiten und politische Einflussnahme auf die Postenvergabe
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July 22, 2026 5K 7 26